Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer des Deutschen Stahlbautags 

Es gelten ausschließlich unsere hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

§ 1 Anmeldung, Teilnahmegebühr 

Ihre Anmeldung können Sie ab Januar 2026 über das Anmeldeformular auf unserer Homepage https://deutscher-stahlbautag.com vornehmen. Bei schriftlichen Anmeldungen (Brief, Fax, E-Mail) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 zzgl. MwSt. pro Person, es sei denn, der andere Vertragsteil beweist, dass der Aufwand nicht oder wesentlich niedriger als die Bearbeitungsgebühr ist.  

Die auf unserer Webseite dargestellte Möglichkeit zur Anmeldung ist kein verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB. Es handelt sich hierbei um eine invitatio ad offerendum, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit der Abgabe Ihrer Anmeldung übermitteln Sie uns ein Angebot auf Vertragsabschluss. Sollten wir das Angebot annehmen, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rechnung über die Teilnahme am Deutschen Stahlbautag.  

Die Teilnahmegebühr gilt pro Person netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkrete Höhe der Teilnahmegebühr bzw. die Preisstaffelung kann der Website unter https://deutscher-stahlbautag.com/anmeldung/ entnommen werden Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an allen Vortragsreihen, Mittagessen, Kaffeepausen, die Teilnahme an der Abendveranstaltung inkl. Abendessen sowie den Zugang zum Download-Bereich der Fachvorträge nach der Veranstaltung. 

§ 2 Fälligkeit und Zahlung 

Die Teilnahmegebühren sind sofort mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung muss mittels Überweisung erfolgen und darf für den Zahlungsempfänger nicht mit Kosten verbunden sein. 

 
§ 3 Stornierung 

Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform über eine etwaige Stornierung. Erreicht uns Ihre Absage bis sechs Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir 25 %, bis vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag 50 % der Teilnahmegebühren. Danach erfolgt keine Stornierung mehr. Es kann aber jederzeit von Ihnen eine Ersatzperson benannt werden, die zur Teilnahme am Deutschen Stahlbautag berechtigt ist. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Teilnehmers, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen.  

Teilnehmerverzeichnis 

Wie bei allen vorherigen Stahlbautagen wird auch für den Deutschen Stahlbautag 2026 in Bielefeld wieder ein Teilnehmerverzeichnis erstellt. Die hierzu erforderlichen Daten entnehmen wir Ihrer verbindlichen Anmeldung. 

Sollten Sie den Wunsch haben, nicht im Teilnehmerverzeichnis genannt zu werden oder sollten Sie den Wunsch haben, mit anderen Daten im Teilnehmerverzeichnis zu erscheinen, so bitten wir um Ihre ausdrückliche schriftliche Mitteilung bis zum 01. August 2026. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie mit der Anmeldung auch damit einverstanden sind, Ihre Anmeldedaten von uns für das Teilnehmerverzeichnis verarbeiten zu lassen. 
Die Daten Ihrer verbindlichen Anmeldung werden wir ggf. für künftige Veranstaltungswerbung verwenden. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung.  

Rechtsgrundlage: 

Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und ist zur Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Förderung der Kommunikation unter den Veranstaltungsteilnehmer erforderlich.   

Speicherdauer: 

Daten werden in der Regel bis zum Ablauf der gesetzlichen Regelverjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) gespeichert. Für Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, wie z.B. zum Zweck der ordnungsgemäßen Buchhaltung, länger gespeichert werden müssen, beträgt die Speicherdauer in der Regel 10 Jahre. 

§ 4 Fotohinweis 

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Werbung und Berichterstattung über den Deutschen Stahlbautag durch Mitarbeiter des Veranstalters und des Veranstaltungsorts oder durch vom Veranstalter beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- sowie Videoaufnahmen im Bereich des Veranstaltungsorts erstellt werden. Die Aufnahmetätigkeit darf nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die dort ausliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich des Veranstaltungsorts hingewiesen. Wir verweisen diesbezüglich auf unser Formular zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos. 

§ 5 Absage des Deutschen Stahlbautags 

Sollte die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden müssen, erhalten Sie hierüber umgehend eine Benachrichtigung. In diesem Fall werden Ihnen bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. 

§ 6 Haftung 

Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der andere Vertragsteil vertrauen darf.  

§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters (Düsseldorf). Der Veranstalter kann auch am Hauptsitz des Teilnehmers oder Lieferanten klagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechts ist ausgeschlossen. 

§ 8 Nebenabreden 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  

§ 9 Salvatorische Klausel 

Bei Unwirksamkeit sowie bei Unklarheit einzelner Bestimmungen oder eines Teiles einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unklaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Lücke in diesen Bedingungen ergibt.  

Ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller und Sponsoren 

§ 1 Vertragsabschluss, Fälligkeit und Zahlung 

Indem wir Ihnen eine Reservierungsbestätigung übermitteln, erklären wir damit die Annahme Ihres Angebots auf Teilnahme am Deutschen Stahlbautag. Ausstellerrechnungen sowie Sponsorenrechnungen erhalten Sie im Laufe des 1. Quartals 2026. Die darin ausgezeichneten Preise und Gebühren sind sofort fällig. Die Zahlung muss mittels Überweisung erfolgen und darf für den Zahlungsempfänger nicht mit Kosten verbunden sein. 

§ 2 Sicherheit und Versicherung 

Der Aussteller ist verantwortlich für die Sicherheit und Versicherung seines Ausstellungsstandes und des daran, inklusive beim Auf- und Abbau, beschäftigten Personals. Der Veranstalter haftet nicht für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die durch die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände oder dessen Personal zu vertreten sind. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen des Aufstellers, insbesondere dann nicht, wenn der Aufsteller diese unbeaufsichtigt lässt.  

§ 3 Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter 

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben, zu verlegen oder abzusagen. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters entsteht hierdurch nicht, außer die Verschiebung, Verlegung oder Absage erfolgt nach dem 20. August 2026 (4 Wochen-Frist). In letzterem Fall ersetzt der Veranstalter dem Aussteller dessen angefallenen nachweisbaren Kosten. Er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Absage der Veranstaltung an Kosen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine etwaig bereits geleistete Zahlung der Flächenkosten wird erstattet. 

§ 4 Höhere Gewalt 

Die Vertragsparteien sind von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten befreit, wenn und soweit diese aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhergesehen und verhütet werden können, unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere außergewöhnliche Umstände, die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Sobald die höhere Gewalt endet, sind die Vertragsparteien verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten wieder aufzunehmen, es sei denn, die vertraglichen Pflichten sind bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist zu bewirken und der Termin oder die Frist fällt in den Zeitraum, in dem ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.  

§ 5 Kündigung  

Die Vertragsparteien sind berechtigt den Vertrag zu kündigen, der Veranstalter jedoch nur aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. 

Im Falle der Kündigung durch den Aussteller hat dieser – vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens für den Veranstalter – bis drei Monate vor der Veranstaltung 50 % der Standgebühr zu tragen. Kündigt der Aussteller den Vertrag danach, ist er zur Zahlung der vollständigen Standgebühr verpflichtet. Kündigt der Veranstalter den Vertrag, so entfällt die Pflicht des Ausstellers zur Zahlung der Standgebühren. 

§ 6 Aussteller- und Sponsorenverzeichnis 

Wie bei allen vorherigen Stahlbautagen wird auch für den Deutschen Stahlbautag 2026 ein Aussteller- und Sponsorenverzeichnis erstellt. Die hierzu erforderlichen Daten entnehmen wir Ihrer verbindlichen Anmeldung.  

Rechtsgrundlage: 

Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und ist zur Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Förderung der Kommunikation unter den Veranstaltungsteilnehmer erforderlich.   

Speicherdauer: 

Daten werden in der Regel bis zum Ablauf der gesetzlichen Regelverjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) gespeichert. Für Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, wie z.B. zum Zweck der ordnungsgemäßen Buchhaltung, länger gespeichert werden müssen, beträgt die Speicherdauer in der Regel 10 Jahre. 

Stand Juli 2025