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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer

Geltende AGB

Es gelten ausschließlich unsere hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender und von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten die Buchung bzw. die Vertragsdurchführung vorbehaltlos ausführt.

Anmeldung

Ihre Anmeldung können Sie ab Januar 2024 über unsere Homepage https://deutscher-stahlbautag.com vornehmen. Bei schriftlichen Anmeldungen (Brief, Fax, E-Mail) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 zzgl. MwSt. pro Person. Die Anmeldung wird durch unsere Rechnung per E-Mail rechtsverbindlich.

Die Teilnahmegebühr gilt pro Person netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie beinhaltet die Teilnahme an allen Vortragsreihen, Mittagessen, Kaffeepausen, die Teilnahme an der Abendveranstaltung inkl. Abendessen sowie den Zugang zum download-Bereich der Fachvorträge nach der Veranstaltung.

Fälligkeit und Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind per sofort fällig. Die Zahlung muss mittels Überweisung erfolgen und für den Empfänger spesenfrei sein.

Stornierung

Bitte informieren Sie uns unverzüglich schriftlich über eine etwaige Stornierung. Erreicht uns Ihre Absage bis sechs Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag berechnen wir 25 %, bis vier Wochen
vor dem ersten Veranstaltungstag 50 % der Tagungsgebühren. Danach ist kein Rücktritt mehr möglich, es kann aber jederzeit eine Ersatzperson benannt werden.

Teilnehmerverzeichnis

Wie bei allen vorherigen Stahlbautagen wird auch für den Deutschen Stahlbautag 2024 in Lindau wieder ein Teilnehmerverzeichnis erstellt. Die hierzu erforderlichen Daten entnehmen wir Ihrer verbindlichen Anmeldung.
Sollten Sie den Wunsch haben, nicht im Teilnehmerverzeichnis genannt zu werden oder sollten Sie den Wunsch haben, mit anderen Daten im Teilnehmerverzeichnis zu erscheinen, so bitten wir um Ihre ausdrückliche schriftliche Mitteilung bis zum 15. August 2024. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie mit der Anmeldung auch damit einverstanden sind, Ihre Anmeldedaten von uns für das Teilnehmerverzeichnis verarbeiten zu lassen.
Die Daten Ihrer verbindlichen Anmeldung werden wir ggf. für künftige Veranstaltungswerbung verwenden. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte.

Urheberrechte

Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an dieser Homepage sowie allen im Rahmen des Deutschen Stahlbautages 2024 verteilten Unterlagen (in Wort, Schrift oder Bild bzw. digital) liegen beim Veranstalter.

Recht am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter des Veranstaltungsortes, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen zur Berichterstattung verwendet werden.

Absage des Stahlbautages

Sollte die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden müssen, erhalten Sie hierüber umgehend eine Benachrichtigung. In diesem Fall werden Ihnen bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters wird außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Gerichtsstand + anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters (Düsseldorf). Der Veranstalter kann auch am Hauptsitz des Teilnehmers oder Lieferanten klagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit sowie bei Unklarheit einzelner Bestimmungen oder eines Teiles einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unklaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Lücke in diesen Bedingungen ergibt.


Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller und Sponsoren

Fälligkeit und Zahlung

Mit Erhalt Ihrer Reservierungsbestätigung ist Ihre Anmeldung verbindlich. Ihre Ausstellerrechnung wie auch Ihre Sponsorenrechnung erhalten Sie im Laufe des 1. Quartals 2024 und ist per sofort zu begleichen. Die Zahlung muss mittels Überweisung erfolgen und für den Empfänger spesenfrei sein.

Sicherheit und Versicherung

Der Aussteller ist verantwortlich für die Sicherheit und Versicherung seines Ausstellungsstandes und des daran, inklusive beim Auf- und Abbau, beschäftigten Personals. Der Veranstalter haftet nicht für Personen, Sach- und Vermögensschäden an den vom Aussteller eingebrachten Gegenständen und dessen Beschäftigten. Auch für Ansprüche Dritter ist ausschließlich der Aussteller haftbar. Wir möchten Sie daher bitten, keine Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen unbeaufsichtigt in der Ausstellung zu lassen.

Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verschieben, zu verlegen oder abzusagen. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters entsteht hierdurch nicht, außer die Verschiebung, Verlegung oder Absage erfolgt nach dem 29. August 2024 (4 Wochen-Frist). In letzterem Fall sind die dem Aussteller angefallenen nachweisbaren Kosten zu ersetzen. Eine etwaig bereits geleistete Zahlung der Flächenkosten wird erstattet.

Höhere Gewalt

Wird die Durchführung der Veranstaltung in Präsenz durch materielle Gesetze, Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen oder sonstige staatliche Maßnahmen untersagt, werden die Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und von jeder Schadensersatzpflicht frei, wenn sie sich auf diese Klausel rechtmäßig berufen und dies unverzüglich der anderen Vertragspartei in Textform mitteilen.

Kündigung durch den Aussteller oder den Veranstalter

Die Vertragsparteien sind zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt, der Veranstalter jedoch nur aus wichtigem Grund. Im Falle einer Kündigung durch den Aussteller hat dieser – vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens für den Veranstalter – bis drei Monate vor der Veranstaltung 50 % des Standpreises zu tragen. Danach wird der volle Standbetrag fällig. Kündigt der Veranstalter den Vertrag, so entfällt die Pflicht des Ausstellers zur Zahlung der Standgebühren.

Aussteller- und Sponsorenverzeichnis

Wie bei allen vorherigen Stahlbautagen wird auch für den Deutschen Stahlbautag 2024 in Lindau wieder ein Aussteller- und Sponsorenverzeichnis erstellt. Die hierzu erforderlichen Daten entnehmen wir Ihrer verbindlichen Anmeldung. Sollten Sie den Wunsch haben, nicht im Verzeichnis genannt zu werden oder sollten Sie den Wunsch haben, mit anderen Daten im Verzeichnis zu erscheinen, so bitten wir um Ihre ausdrückliche schriftliche Mitteilung bis zum 15. August 2024.

Stand 11-2023